Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Aaremetall AG
Geltungsbereich
Die vorliegenden Bedingungen finden auf die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der Aaremetall AG (nachstehend Aaremetall genannt) und Ihren Kunden Anwendung. Anders lautende Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich abgefasst und von zwei hierzu bevollmächtigten Vertretern der Aaremetall unterzeichnet sind.
Preise
Sämtliche Preise sind freibleibend. Die Anpassung an die Tagespreise bleibt vorbehalten. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen und wird auf den Fakturen separat ausgewiesen. Gemäss Wegleitung zur Mehrwertsteuer muss bei Änderungen des Rechnungsbetrages ein entsprechender Beleg erstellt werden. Allfällige Rechnungskorrekturen (Einheitspreise, Mengen, Rabatte) aber auch Paletten- und Gebinde-Retouren sind mit der zuständigen Verkaufsstelle zu vereinbaren. Für diese Korrekturen resp. Retouren werden sofort oder mit der nächstfolgenden Fakturierung Gutschriften oder Rechnungen erstellt. Die Höhe der Gutschriften ist jeweils zu definieren und auszuweisen.
Bestellprozess
Die Bestellung ist verbindlich – soweit nicht anders vereinbart – sofern der Kunde das Angebot, welche durch Aaremetall verbindlich ausgestellt wurde, bestätigt und für die Gesamtsumme ein Akkreditiv ausgestellt hat. Das Akkreditiv ist ein Vertragsbestandteil. Die Gültigkeit der Preise sowie Gesamtsumme wird im Angebot erwähnt und aufgeführt. Sofern die Gültigkeit überschritten wird, ist ein neues Angebot anzufordern und es kann nicht vom ursprünglichen Preis ausgegangen werden. Sofern nach Angebotsablauf dennoch eine Bestellbestätigung und Akkreditiv seitens Kunde erfolgt, kann Aaremetall aus dem Vertrag zurücktreten und die Bestellung ablehnen. Sofern der Kunde kein Akkreditiv liefern kann, darf Aaremetall Zahlungsgarantien, Bürgschaften o.a. verlangen.
Lieferbedingungen
Die Waren sind innert 3 Arbeitstagen seit Erhalt auf die Art des Materials und Mengen zu prüfen, spätere Reklamationen auf falsch geliefertes Material oder falsche Mengen werden nicht akzeptiert. Ist der Lieferschein visiert, gelten die Materialien auf Menge und Art als geprüft und akzeptiert. Die Preise verstehen sich bei Werkbestellungen inklusive Transportkosten. Bei Lagerartikeln werden Ablieferungspauschalen verrechnet, welche auf der Faktura separat ausgewiesen werden. Eventuelle Teuerungen, welche ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen (höhere Gewalt wie Krieg, Rohstoffe, Lieferkettenunterbruch, Epidemie usw.) werden in jedem Fall weiterbelastet. Diese Ansätze gelten für Lieferungen zur Biegerei, Fabrik, Magazin, zur Baustelle, gute Zufahrt für grosse Lastwagen vorausgesetzt. Die Lieferungen zu den Biegereien erfolgen – sofern nicht anders vereinbart – per Bahn. Die Biegerei bzw. der Kunde hat das Anschlussgleis zu gewährleisten.
Alle Produkte müssen schriftlich vorbestellt werden. Die mit der Disposition vereinbarten Fristen sind einzuhalten. Sie beginnt ab Erhalt aller zur Abwicklung des Auftrages notwendigen Unterlagen. Verspätete Lieferungen infolge Ereignisse höherer Gewalt lassen keine Haftung unsererseits entstehen und berechtigen nicht zum Rücktritt des Auftrages. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Der Empfänger von Bahnsendungen ist verpflichtet, die auf dem Transport entstandenen Schäden bahnamtlich feststellen zu lassen. Wartezeiten werden verrechnet.
Die Aaremetall lehnt jede Haftung für solche Schäden ab. Die in Rechnung gestellte Verpackung ist zusammen mit der Warenfaktura zu bezahlen, in der Regel im Einheitspreis inbegriffen. Die Aaremetall lehnt Ansprüche auf Schadenersatz, Auflösung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung, insbesondere infolge Warenmangels in den Fabriken oder vorübergehender Lagerknappheit, ab. Sofern das eintritt, hat Aaremetall den Kunden zu informieren. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Aaremetall ein schweres Verschulden an der Lieferverspätung trifft. Wird ein Lastwagen der Aaremetall bzw. Spediteur entladen, hat der Empfänger der Ware die notwendige Mithilfe zu stellen.
Gewährleistung
Weist die Lieferung Mängel auf, so hat der Kunde diese unverzüglich, spätestens innert 3 Arbeitstagen nach Übernahme der Ware, schriftlich dort geltend zu machen, wo er die Ware bestellt hat. Die behaupteten Mängel sind genau zu bezeichnen. Beanstandungen hinsichtlich Qualität, Quantität und Bearbeitung können nur anerkannt werden, wenn das Material durch unser Personal geladen wurde und die Beanstandung bei Empfang der Lieferung erfolgt. Beanstandete Waren dürfen nicht versetzt oder entsorgt werden. Bei Missachtung gehen alle Folgekosten zu Lasten des Unternehmers. Beratungen, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind unverbindlich. Sie befreien den Käufer nicht von einer Prüfung, ob die Ware für den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Produkte, die als vorläufige Produkte oder Versuchsprodukte gekennzeichnet werden. Erkennbare Mängel können nur innerhalb von drei Arbeitstagen nach Empfang der Ware und nur vor ihrer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung geltend gemacht werden. Mit der Reklamation sind dem Verkäufer ausreichende Proben der beanstandeten Ware zur Verfügung zu stellen. Weist der Käufer einen Sachmangel nach, so leitet der Verkäufer Ersatz in Form einer mängelfreien Ware. Ist eine Ersatzlieferung durch den Verkäufer nicht möglich oder ist diese fehlgeschlagen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Die maximale Höhe einer Schadenersatzforderung, welche von der Aaremetall gefordert werden kann, begrenzt sich auf den gelieferten Warenwert. Wird die Mängelrüge nicht innert obiger Frist erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Bei rechtzeitiger Rüge eines Mangels, der nachweisbar auf einen von der Aaremetall zu vertretendem Umstand zurückzuführen ist, ersetzt die Aaremetall die beanstandete Ware kostenlos und so rasch als möglich. Für ersetzte Ware leistet die Aaremetall in gleicher Weise Gewähr wie für die ursprüngliche Leistung.
Betrifft der Mangel einen Fabrikations- oder Materialfehler, leistet die Aaremetall die Mängelrüge an die Herstellerfirma weiter. Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
Zahlungsbedingungen
Die Bestellungen erfolgen – sofern nicht anders vereinbart – auf Annahme des verbindlichen Angebots und Ausstellung des Akkreditivs in Höhe des Gesamtbetrages. Das Akkreditiv ist innert drei Arbeitstagen ab Warenannahme durch den Kunden auszulösen. Der Kunde verpflichtet sich, die Auslösung des Akkreditivs sowie den Zahlungsausgang zu überwachen. Vorbehalten bleiben separate, schriftliche Vereinbarungen bzw. die auf der Rechnung aufgeführten Zahlungskonditionen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Aaremetall. Solange die Zahlung bzw. das Akkreditiv auf dem Firmenkonto von Aaremetall nicht eintrifft, wird die Bestellung nicht verarbeitet bzw. beim Hersteller nicht bestellt. Zahlungsort ist Ebikon. Alle Zahlungen sind an den Hauptsitz der Aaremetall zu leisten. Nach Ablauf der auf den Fakturen angegebenen Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug und hat einen Verzugszins zu bezahlen. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Kunden werden unberechtigte Skontoabzüge nachbelastet.
Wenn ein Kunde von der Aaremetall betrieben werden muss, in Konkurs gerät oder die Forderung der Aaremetall in einen Nachlassvertrag einbezogen wird, fallen sämtliche von der Aaremetall gewährten Vergünstigungen dahin. Wird ein Kunde von der Aaremetall betrieben, so wird die gesamte Forderung inkl. Verzugszins und Kosten zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung wird ab Verfallsdatum ein Verzugszins berechnet.
Wo es die Gegebenheiten erfordern, behalten wir uns vor, Vorauszahlung, Barzahlung, Sicherstellung oder Bezahlung vor Ablauf der normalen Zahlungsfrist zu verlangen. Kunden, die ihre Kreditlimite überzogen haben oder die mit ihren Zahlungen länger als einen Monat in Verzug sind, können mit sofortiger Wirkung und ohne weitere Mitteilungen für weitere Lieferungen auf Kredit gesperrt werden. Die Daten solcher Kunden werden bei unserer Inkasso- bzw. Kreditschutzstelle registriert. Die Fakturen können nur auf Rechnung gestellt werden, sofern eine positive Bonitätsauskunft der Inkassostelle vorliegt.
Eigentumsvorbehalt
Der Kunde verpflichtet sich, das Akkreditiv innerhalb von drei Arbeitstagen ab Warenannahme auszulösen und den Zahlungsausgang bzw. Zahlungsverkehr zu überwachen. Sofern das Akkreditiv innert drei Arbeitstagen nicht ausgelöst wird und der Zahlungseingang umgehend bei Aaremetall nicht erfolgt, kann Aaremetall ohne Mitteilung den Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Waren abholen. Sämtliche Mehrkosten bzw. Unkosten sind durch den Kunden zu tragen und werden durch Aaremetall in Rechnung gestellt. Solange das Akkreditiv nicht ausgelöst wird und der Zahlungseingang bei Aaremetall nicht erfolgt ist, bleibt die Ware Eigentum der Aaremetall und darf weder verarbeitet noch weiterverkauft werden.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Verträge, für welche die vorliegenden „AGB’s“ gelten, unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Ebikon.
Abweichende Bedingungen der Kunden
Anders lautende Bedingungen der Besteller werden nur als verbindlich anerkannt, wenn diese von der Aaremetall schriftlich bestätigt wurden.
Lagerhaltung
Die Preisliste verpflichtet uns nicht zur Lagerhaltung aller darin aufgeführten Artikel.
Aushändigung AGB’s
Die AGB’s werden auf www.aaremetall.ch aufgeschaltet und sind jederzeit abrufbar. Aaremetall wird mit jedem Angebot die AGB’s als Vertragsbestandteil anfügen und aushändigen.
Es ist allein die Verantwortung der Kundin, die AGB’s zu lesen.
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